Dieser Beleg gilt in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als gültiger Spendennachweis zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt. Wir sind wegen der Förderung des Sports nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Essen-Süd, St.-Nr. 112/5979/0024 vom 31.01.2025 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Sports (§52 Abs. 2 Nr. 21 AO) verwendet wird.
